Service

Service und Kundennähe ist bei uns seit jeher GROSS geschrieben.

Unsere Kunden wissen:

K = Kecht  = Kecht, K = Kundendienst  = Kundendienst

Freistellungsbescheinigung

Bauabzugssteuer
Wir sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Traunstein vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befreit.

Benötigen Sie unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung?
Gerne senden wir Ihnen diese auf Anforderung zu.