Service
Service und Kundennähe ist bei uns seit jeher GROSS geschrieben.
Unsere Kunden wissen:
= Kecht,
= Kundendienst
Freistellungsbescheinigung
Bauabzugssteuer
Wir sind gemäß Bescheid des Finanzamtes Traunstein vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) befreit.
Benötigen Sie unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung?
Gerne senden wir Ihnen diese auf Anforderung zu.